Rechtsprechung
LG Aschaffenburg, 06.07.2006 - 2 S 30/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftet Geschäftsführer für nichtbezahlte Erschließungskosten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 31.01.2006 - 12 C 748/04
- LG Aschaffenburg, 06.07.2006 - 2 S 30/06
Papierfundstellen
- BauR 2006, 1796 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99
Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 06.07.2006 - 2 S 30/06
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 146, 250, 257) ist damit die Zahlungsabrede unwirksam und die Vergütung wird erst mit Fertigstellung und Übergabe fällig. - BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01
Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Erwerbspreises im Rahmen eines …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 06.07.2006 - 2 S 30/06
Denn jedenfalls sichert eine Bürgschaft nach § 7 MaBV - worauf die Klägerin zutreffend hinweist - (nur) die Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Störung des Gleichgewichts zwischen den geschuldeten oder geleisteten Zahlungen und dem Wert der geschuldeten oder erbrachten Bautenstände ergeben (BGH vom 30.9.2004, Az. VII ZR 458/02, und vom 2.5.2002, Az. VII ZR 178/01). - BGH, 30.09.2004 - VII ZR 458/02
Treuwidrigkeit der Berufung des Bürgen auf das Fehlen einer Sicherungsabrede …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 06.07.2006 - 2 S 30/06
Denn jedenfalls sichert eine Bürgschaft nach § 7 MaBV - worauf die Klägerin zutreffend hinweist - (nur) die Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Störung des Gleichgewichts zwischen den geschuldeten oder geleisteten Zahlungen und dem Wert der geschuldeten oder erbrachten Bautenstände ergeben (BGH vom 30.9.2004, Az. VII ZR 458/02, und vom 2.5.2002, Az. VII ZR 178/01). - BGH, 02.07.1993 - V ZR 157/92
Erschließungskostenabrede im Grundstückskaufvertrag
Auszug aus LG Aschaffenburg, 06.07.2006 - 2 S 30/06
Die Regelung in Ziff. IV des Vertrages vom 7.9.2000, dass im Kaufpreis die Erschließungskosten enthalten sind, ist nämlich lediglich eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmung, wer im Innenverhältnis diese Kosten zu tragen hat; das Bestehen von Erschließungskosten stellt aber keinen Sachmangel des Grundstücks dar (vgl. Palandt - BGB - § 434 R 66; BGH vom 2.7.1993, Az. V ZR 157/92).